
Streit zwischen Bundeskartellamt und DB eskaliert
Das Bundeskartellamt hat heute eine Entscheidung gegen die Handhabung des Fahrkartenvertriebs und des Umgangs mit anderen Mobilitätsplattformen durch die DB veröffentlicht. Das Kartellamt stellt fest, der „vertikal integrierte Staatskonzern Deutsche Bahn“ habe eine marktbeherrschende Stellung und daher „besondere Pflichten gegenüber anderen Unternehmen“. Die DB nutze ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken. Die Pressemitteilung zur Entscheidung wird durch eine 12-seitige Erläuterung ergänzt. Die DB kritisiert den Beschluss und kündigt Rechtsmittel an. Zur Vorgeschichte des jetztigen Verfahren gehört eine Abmahnung im Frühjahr 2022. Bereits vor Jahren gab es aber Kritik an der marktbeherrschenden Stellung der DB beim Fahrkartenvertrieb (Meldung 2014, Meldung 2016).