Anhörung zur Entwidmung von Bahnflächen
Seitdem das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) so geändert wurde, dass für die „Freistellung von Bahnbetriebszwecken“ (§ 23) ein „überragendes öffentliches Interesse“ gefordert wird, fühlen sich einige Kommunen in ihrer Planungshoheit zu stark beeinträchtigt. Insbesondere Stuttgart hat wohl die Verfahren zur Gesetzesänderung verpasst, mobilisiert Städtetag und Unionsfraktion, um die Änderung rückgängig zu machen, und reicht eine Verfassungsklage ein. Bahnbefürworter wie MdB Matthias Gastel wollen Entwidmungen nur dann zulassen, wenn sie Wachstum auf der Schiene nicht behindern. Der Verkehrsausschuss des Bundestages führt zum Thema eine Anhörung durch. Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Als Sachverständige sind u.a. Dirk Flege von der Allianz pro Schiene und Prof. Dr. Urs Kramer aus Passau geladen.