© Thomas Schirmer

Probleme mit einer Bahnfahrt

In vielen Fällen klappt eine Bahnreise bei guter Vorbereitung ohne Probleme, aber was machen Sie , wenn es ein Problem gibt?

Sie können uns natürlich erst einmal um Rat fragen, über unser Anfrageformular für Bahnreisende mit Problemen. Wir sagen Ihnen dann gerne, was Sie unternehmen können!

Bitte beachten Sie, dass wir ehrenamtlich tätig sind.
Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Lauf der Beschwerde bei einer Bahnfahrt

    Beschweren müssen Sie sich in einem ersten Schritt erst einmal beim zuständigen Bahn-Unternehmen, welches Sie befördert hat. Erst nach einer erfolglosen oder für Sie nicht befriedigenden Antwort können Sie weitere Schritt unternehmen: einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle für öffentlichen Verkehr e.V.

    www.soep-online.de

    Ein Schlichtungsverfahren dort ist kostenlos für Sie!

    Präsentation der söp bei der PRO BAHN LV Berlin/Brandenburg Mitgliederversammlung 2022

    Kostenrückerstattung bei Verspätungen, Zugausfällen oder sonstigen Änderungen im Reiseverlauf

    Handelt es sich „nur“ um eine Verspätung von 60 oder 120 Minuten, dann können Sie einen Antrag auf Rückerstattung von 25 oder 50 Prozent des Fahrpreises beim Service-Center Fahrgastrechte stellen. Dies erfolgt über ein Fahrgastrechte-Formulare, das in DB-Reisezentren und an Info-Servicepoints an Bahnhöfen erhältlich ist.

    Seit dem 01.06.2021 können Sie bei Fahrkarten, die sie online bei der Deutschen Bahn AG gekauft haben, z.B. über https://www.bahn.de oder den DB Navigator, einen Erstattungsantrag auch direkt online stellen.

    https://www.bahn.de/service/fahrplaene/fahrgastrechte.

    Wir freuen uns über Ihre Kritik und Anregungen: Kummerkasten des PRO BAHN Bundesverbands

    Um Bahnfahren für Fahrgäste zu verbessern, muss der Fahrgastverband PRO BAHN genau wissen, wo genau Schwachstellen liegen. Erst auf dieser Basis können Fahrgastanliegen kommuniziert und Forderungen an die Politik erhoben werden. Der PRO BAHN Bundesverband hat dafür einen Kummerkasten eingerichtet. Wir freuen uns über Ihre Mitteilungen und Zuschriften! So können wir den Finger in die Wunde legen und zur Behebung der Missstände beitragen.

    Kummerkasten des Bundesverbands

    Hintergrundwissen zu Fahrgastrechten

    Die Rechte der Fahrgäste als Verbraucher sind in europäischen Verordnungen festgelegt, die durch einen Mitgliedsstaat in nationales Recht umzusetzen sind.

    Es gibt Fahrgastrechte für alle 4 Verkehrsmittel (Flug, Bahn, Schiff, Bus), aber wir beschäftigen uns hier nur mit den Fahrgastrechten, die für Bahnkunden gelten.

    Die derzeit geltende Fahrgastrechte-Verordnung ist mit allen Details hier zu finden:

    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/782/oj

    Diese Verordnung gilt noch bis Juni 2023, dann tritt eine neue Verordnung in Kraft, die in langjährigen Verhandlungen seit 2017 zwischen Ministerrat, Europäischer Kommission und Europäischen Parlament verabschiedet wurde.

    Wesentliche Rechte aus der Fahrgastrechte-Verordnung sind die Rechte eines Fahrgastes bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten oder mehr als 120 Minuten. Hier kann beim Eisenbahnunternehmen eine Entschädigung von 25 % oder 50 % der Fahrkarte beantragt werden.

    Dies geschieht normalerweise auf einem Fahrgastrechte-Formular, auf welches sich alle beteiligten Verkehrsunternehmen geeinigt haben, aber seit dem 01.06.2021 ist es für Fahrkarten, die online bei der Deutschen Bahn gekauft wurden, auch möglich, diesen Antrag online zu stellen:

    https://www.bahn.de/service/fahrplaene/fahrgastrechte

    Bisherige Rückmeldungen zeigen uns, dass die Bearbeitung im Online-Verfahren sehr schnell geht und die Fahrgäste ihre Erstattung teilweise schon auf dem Konto haben, bevor der dazugehörige schriftliche Bescheid kommt.

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