© Jens Endler
Aktuelle Meldung des PRO BAHN Landesverbandes Berlin-Brandenburg e.V.
06.06.2023

Informationen zu neuen Fahrgastrechten

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) veröffentlicht Hinweise zur Anwendung der neuen Fahrgastrechte. Insbesondere informiert sie über die Änderungen, die sich ab dem 7. Juni für Fahrgäste durch eine neue EU-Verordnung ergeben.

Unter anderem ergeben sich Neuerungen in diesen Bereichen:

  • auch Verspätungen bei Zeitkarten unter 60 Minuten werden mit gewissen Beträgen entschädigt, wenn gehäufte, wiederholte Verspätungen ab 20 Minuten mehrfach vorkommen und aufaddiert werden. Das gilt ausdrücklich auch für Zeitkarten des Deutschlandtarifs, das heißt des Deutschlandtickets.
  • wenn bei einer Bahnreise eine Verspätung ab 60 Minuten am Zielort abzusehen ist, können ggf., unter weiteren Voraussetzungen, auch andere Verkehrsmittel (wie Flixtrain, Flixbus, etc.) alternativ genutzt werden und sind diese Kosten dann erstattungsfähig.

Über alle Details zu den neuen Fahrgastrechten informiert die söp unter diesem Link:


https://soep-online.de/2023/05/30/neue-rechte-fuer-bahnreisende/


Auch werden darin Hinweise geben, in welchen Fällen ab 7. Juni generell Fahrgastrechte (Teil- bzw. Vollerstattung, etc.) greifen.

Der Fahrgastverband PRO BAHN setzt sich seit jeher für Fahrgastrechte von Passagieren ein und hat im Zuge der genannten neuen Verordnung umfassende Facharbeit geleistet, Korrespondenzen geführt und erfolgreiche Lobby- und Vernetzungsarbeit auf nationaler, vor allem europäischer Ebene – mit Partnerorganisationen wie der European Passengers‘ Federation (EPF) – betrieben. Dabei wurden oben stehende Verbesserungen als Forderungen seitens des Verbands eingebracht.

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